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Als wahres Anglerpardies entpuppt sich Luxemburg dank seiner Flußgewässer und Seen. Forellen, Hechte, Zander, Aale, Karpfen und viele andere Fischarten kommen in Luxemburgs Gewässern vor. ![]() Benötigt wird lediglich ein Fischerei-erlaubnisschein, der von den Distriktskommissariaten in Diekirch, Greven-macher und Luxemburg sowie von den Gemeindeverwaltungen Bavigne, Boulaide, Clervaux, Esch-sur-Sûre, Ettelbruck, Neunhausen, Rambrouch, Vianden und Wiltz (oder aber auch bei einigen Verkehrsvereinen und Hotels). In den öffentlichen Binnengewässern wird für das Angeln vom Ufer aus ein jährlicher Erlaubnisschein von 18 € oder ein monatlicher Erlaubnisschein von 3 € benötigt. Für das Angeln aus einem Boot wird ein Jahresschein von 23 € oder ein Monatsschein von 4 € verlangt. An der Sauer ist das Fischen in der Schutzzone II des Obersauer Sees und zwischen der Alzettemündung in Ettelbrück und der Ourmündung in Wallendorf möglich. Im Fischschongebiet zwischen dem Wehr in Moestroff und der Brücke in Reisdorf ist das Fischen verboten. Für das Angeln in den privaten Binnengewässern ist eine vorherige schriftliche Erlaubnis des entsprechenden Pächters sowie ein Jahresschein von 12 € oder ein Monats-schein von 2 € notwendig.
In den Grenzgewässern zu Deutschland, in der Mosel, Sauer und Our, sind ebenfalls Erlaubnisscheine erforderlich. Für den Fischfang vom Ufer aus sind 15 € pro Jahr, 10 € pro Monat oder 5 € pro Woche zu entrichten. Aus dem Boot kostet ein Jahresschein 40 €, ein Monatsschein 25 € und ein Wochenschein 10 €. Zusätzlich wird beim Fischen an der Our eine schriftlich Ermächtigung des Uferbesitzers gefordert. Zum Angeln im Stausee bei Vianden (vom 1. April bis 30. September) benötigen Sie einen Jahresschein. Dieser ist erhältlich bei der:
Spezielle Fischweiher, in denen Angeln gegen das Entrichten einer entsprechenden Gebühr ohne weitere Formalitäten möglich ist, befinden sich in Boulaide, Clemency, Clervaux/Reuler, Erpeldange/ Ettelbruck, Fischbach/Mersch, Lamadeleine, Kockelscheuer, Olingen, Pétange, Pratz, Redange/Attert und Remerschen. Die gleichen Bedingungen gelten in den Seen von Echternach und Weiswampach sowie in der Gander im Park von Mondorf-les-Bains.
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